Für alle der Infopaq Deutschland GmbH erteilten Dienstleistungsaufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Regelungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden. Insbesondere sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand von Verträgen mit Infopaq Deutschland. Mündliche Nebenabsprachen besitzen keine Gültigkeit.
§ 1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen Infopaq Deutschland und dem Kunden kommen nur durch schriftlichen Auftrag des Kunden und schriftliche Annahmebestätigung durch Infopaq Deutschland zustande.
§ 2 Pflichten von Infopaq Deutschland
2.1 Infopaq Deutschland verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrags gemäß Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung.
2.2 Infopaq Deutschland stimmt in Absprache mit dem Kunden dessen Informationsbedarf ab und richtet diesem ein entsprechendes Informationsprofil ein, soweit der Kunde Infopaq Deutschland den Auftrag zu individueller Informationsdienstleistung erteilt hat.
2.3 Infopaq Deutschland übersendet dem Kunden die von ihm bestellten Dienste in der vertraglich vereinbarten Form.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde teilt Infopaq Deutschland seinen Informationsbedarf und seine thematische Ausrichtung für die bestellten Dienste verbindlich mit.
3.2 Stellt der Kunde bei Lieferung eines Dienstes fest, dass dieser insgesamt oder teilweise nicht einschlägig ist, so teilt er dies Infopaq Deutschland unver-züglich schriftlich mit, um Infopaq Deutschland die zukünftige Präzisierung oder Modifikation des Dienstes zu ermöglichen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Mängel der von Infopaq Deutschland gelieferten Dienstleistungen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung von Mängel und Auswirkung anzuzeigen.
3.4 Der Kunde ist bei Lieferung in elektronischer Form oder per Telefax von Infopaq Deutschland an den Kunden verpflichtet, das Empfangsmedium in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen und bereitzuhalten, sobald der Kunde mit dem Empfang zu rechnen hat.
§ 4 Erfüllungsort, Versandrisiko, Lieferung
4.1 Erfüllungsort ist für Printmedienauswertung Kornwestheim.
4.2 Erfüllungsort für TV- und Hörfunkauswertung ist Kornwestheim.
4.3 Das Versand- oder Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.
4.4 Die Übersendung/Übermittlung der Dienstleistungen erfolgt von dem Zeitpunkt an, ab dem die Erbringung der Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis geschuldet wird und faktisch durchführbar ist. Dieser Zeitpunkt wird dem Kunden von Infopaq Deutschland in einer Bestätigung schriftlich mitgeteilt werden.
4.5 Die Lieferung der Dienstleistung gilt als zugegangen, wenn das gelieferte Produkt in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden als Empfänger gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann.
§ 5 Entgelt
5.1 Die Entgelte für die vom Kunden bestellten Dienste richten sich nach den Preisangaben in den Dienstleistungsbeschreibungen der Infopaq Deutschland in ihrer jeweils gültigen Fassung. Infopaq Deutschland behält sich das Recht vor, die Preise zukünftig entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Preiserhöhungen werden sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Kunden unter Angabe der einzelnen Erhöhungsgründe schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von 6 Wochen zu kündigen.
5.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
6.1 Rechnungen von Infopaq Deutschland sind sofort rein netto zur Zahlung fällig.
6.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so kann Infopaq Deutschland Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnen. Infopaq Deutschland behält sich das Recht vor, höheren Schadensersatz zu fordern.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Sind die dem Kunden übersandten/übermittelten Dienstleistungen fehlerhaft und daher für ihn ohne Nutzen, so korrigiert Infopaq Deutschland diese Dienstleistungen, sofern der Kunde der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten gemäß §3 innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung nachkommt. Als nicht fehlerhaft gelten Einschränkungen bei der Qualität der Dienstleistungen aufgrund nicht beeinflussbarer technischer Gegebenheiten, insbesondere bei TV- und Hörfunkmitschnitten.
7.2 Misslingt die Korrektur nach Absatz 1 in Form einer Nachbesserung, so kann der Kunde, sofern es sich um ein Unternehmen handelt, innerhalb 1 Jahres nach Erhalt der Dienstleistung eine angemessene Minderung des Entgelts erlangen.
7.3 Eine darüber hinausgehende Gewähr, insbesondere für Vollständigkeit, über-nimmt Infopaq Deutschland nicht.
7.4 Schadensersatzansprüche gegen Infopaq Deutschland sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Infopaq Deutschland hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Infopaq Deutschland haftet auch, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter (Organe) oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), leicht fahrlässig verletzt wird.
7.5 Soweit Infopaq Deutschland nach Ziffer 7.4 haftet, wird der Schadensersatz- anspruch auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dabei ist die Haftung von Infopaq Deutschland pro Kalenderjahr im Ganzen auf die Höhe der im gleichen Zeitraum vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung beschränkt. In jedem Fall ist Ersatz für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
7.6 Für Lieferungen durch elektronische Tools und Internet-Produkte wird dem Kunden das Softwareprodukt und die daraus bezogene Dokumentation zur Verfügung gestellt ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent.
7.7 Bei Störungen der Lieferung, die nicht mit dem Softwareprodukt zusam-menhängen, hat Infopaq Deutschland das Recht, 24 h vom Beginn der Fehlermeldung des Kunden an gerechnet, den Fehler zu beheben, damit die Software entsprechend der Dokumentation funktioniert, ohne dass für diesen Zeitraum Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
7.8 Bei Störungen des beim Kunden durch Infopaq Deutschland installierten Softwareprodukts, die auf die beim Kunden bereits vorhandene Software zurückgehen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
8.1 Für Schäden des Kunden haftet Infopaq Deutschland gegenüber Unternehmen nur, soweit der Schaden von Infopaq Deutschland, deren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Kunden entstandene Schäden durch verspätete oder nicht erfolgte Lieferungen, die Kurierdienste im Auftrag von Infopaq Deutschland durchführen. Im Übrigen haftet Infopaq Deutschland nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten von Infopaq Deutschland verursacht werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Kunden gemäß §3 dieses Vertrags verursacht werden.
8.2 Infopaq Deutschland haftet nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstan-denen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden, die aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, das dem Kunden gelieferte Softwareprodukt zu verwenden, oder durch die Leistung bzw. Nichtleistung von Supportleistungen beim Kunden entstehen. Die Haftung von Infopaq Deutschland bleibt in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des Betrages, den der Kunde für das Software-Produkt bezahlt hat.
8.3 Infopaq Deutschland haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinan-dersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen und Lücken der Infopaq Deutschland Informationsquellen.
§ 9 Urheberrechte
9.1 Alle Verwertungsrechte an den von Infopaq Deutschland gelieferten Diensten bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen davon sind nur im gesetzlichen Rahmen oder aufgrund einer besonderen Vereinbarung zulässig, soweit sie nicht zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen des §53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) angefertigt werden. Dem Kunden durch Infopaq Deutschland gelieferte Dokumente sind, ungeachtet des jeweiligen Trägermediums, nur zum privaten bzw. zum sonstigen eigenen Gebrauch nach §53 UrhG bestimmt.
9.2 Die elektronische Übermittlung von Clippings erfordert einen Vertrag des Kunden mit der Presse Monitor Deutschland GmbH & Co.KG (PMG) bezüglich der Publikationen des PMG-Panels. Eine Nutzung der nicht bei der PMG lizenzierten Artikel in einem elektronischen Pressespiegel kann nur im Rahmen einer gesetzlichen Lizenz i.S. des §49 UrhG erfolgen.
§10 Freistellung
Verletzt der Kunde Rechte Dritter infolge eines Verstoßes gegen die Regelungen des §9, so stellt er Infopaq Deutschland von allen Ansprüchen der Dritten frei.
§11 Vertraulichkeit
Anfragen, Rechercheaufträge und Themenprofile des Kunden werden vertraulich behandelt.
§12 Laufzeit, Kündigung, Nachlieferungen
12.1 Ein unbefristeter Auftrag für die Medienauswertung kann von allen Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ein Suchprofil einer Medienauswertung kann von allen Vertragsparteien mit einer Frist von 10 Arbeitstagen zum Monatsende gekündigt werden.
12.2 Befristete Dienstleistungsverträge enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Jahresverträge haben im ersten Jahr eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht 6 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf des 1. Jahres können Jahresverträge jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
12.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Vertragsparteien ihre aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten gröblich verletzt.
12.4 Dienstleistungen, die im Folgemonat nach der Kündigung an den Kunden über-sandt/übermittelt werden, weil sie den Leistungszeitraum noch betreffen, werden dem Kunden gesondert nachberechnet.
§13 Schriftform
13.1 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
13.2 Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen, die in diesem Vertrag erwähnt sind oder in ihm ihre Grundlage finden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungen sind der jeweils anderen Partei per eingeschriebenem Brief zuzustellen. Im Inland versandte Briefe gelten als am dritten Tag nach ihrer Absendung zugegangen.
§14 Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1 Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird für Infopaq Deutschland als Gerichtsstand Ludwigsburg vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, die nicht zu den in §4 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
§15 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.
Stand: 01.02.2012
Datenschutzerklärung von Infopaq Deutschland
Datenschutzerklärung_Infopaq_01112010.pdf